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Mieten und Wohnungsbewerbung

Wohnung finden trotz Betreibungen: So verbessern Sie Ihre Chancen

Betreibungen erschweren eine Wohnungsbewerbung, schliessen einen Mietvertrag aber nicht automatisch aus. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Ihren Betreibungsregisterauszug prüfen, berechtigte und bestrittene Einträge korrekt einordnen und mit transparenten Unterlagen, Sicherheiten und einer realistischen Suchstrategie Ihre Chancen auf eine Wohnung in der Schweiz verbessern.

Autor: Nikita von Niederhäuser, Immobilienexperte UrbanHome Aktualisiert am: · Lesezeit: ca. 18 Minuten

01
5 Jahre frühere Wohnorte prüfen je nach Betreibungskreis
02
3 Monate nach Rechtsvorschlag mögliches Gesuch prüfen
03
Transparenz statt Verschweigen kurz und belegbar erklären
04
CHF 40 Gesuchsgebühr seit 1. Januar 2026
Ausgangslage

Warum Betreibungen
die Wohnungssuche erschweren

In vielen Schweizer Regionen gibt es deutlich mehr Bewerbende als verfügbare Wohnungen. Die nationale Leerwohnungsziffer lag 2025 bei 1,0 Prozent; in besonders angespannten Kantonen lag sie deutlich tiefer. [7]

01

Vermieterschaft kann auswählen

In angespannten Märkten können Verwaltungen oft zwischen mehreren grundsätzlich geeigneten Haushalten wählen. Ein Betreibungsregistereintrag kann dabei als zusätzliches Risikosignal wahrgenommen werden.

02

Zahlungsfähigkeit darf geprüft werden

Ein Auszug mit Betreibungen führt nicht kraft Gesetzes automatisch zu einer Ablehnung. Vermieterinnen und Vermieter dürfen jedoch die Zahlungsfähigkeit prüfen und nach objektiven Kriterien auswählen. [1] [2]

03

Situation nachvollziehbar einordnen

Entscheidend ist nicht, den Eintrag zu verheimlichen, sondern zu zeigen, ob die Forderung bezahlt, bestritten, ungerechtfertigt, in Raten geregelt oder weiterhin offen ist.

i

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Schuldenberatung.

Betreibungsregister

Was steht im Betreibungsregisterauszug?

Ein Betreibungsregisterauszug zeigt die in einem bestimmten Betreibungskreis registrierten Verfahren. Für eine vollständige Sicht können Auszüge aus jedem Betreibungskreis notwendig sein, in dem Sie während der vergangenen fünf Jahre gewohnt haben. [3]

Ein Zahlungsbefehl wird aufgrund der Angaben der Gläubigerin oder des Gläubigers erstellt. Das Betreibungsamt prüft zu diesem Zeitpunkt nicht, ob die geltend gemachte Forderung tatsächlich besteht. Deshalb können auch bestrittene oder ungerechtfertigte Forderungen im Register erscheinen. [4]

Verschweigen Sie keine verlangten Wohnorte und verändern Sie keine Dokumente. Unvollständige oder manipulierte Unterlagen können das Vertrauen stärker beschädigen als ein offen erklärter Registereintrag.

5 Jahre Wohnorte vollständig prüfen
! Forderung nicht automatisch materiell geprüft
✓ Unterlagen vollständig und unverändert einreichen
Vorbereitung

Eigenen Auszug vollständig prüfen

01–03
Auszug kontrollieren

Eigenen Betreibungsregisterauszug rechtzeitig bestellen.

Namen, Beträge, Gläubiger, Status, Datum und Sachverhalt prüfen.

Bei mehreren Wohnorten alle relevanten Betreibungskreise berücksichtigen.

04–06
Unterlagen vorbereiten

Zahlungsbelege, Rückzugsbestätigungen, Entscheide und Vereinbarungen sammeln.

Korrektur- oder Nichtbekanntgabemöglichkeiten beim Betreibungsamt klären.

Erst danach Bewerbungsdossier und kurze Erklärung erstellen.

Einordnung

Welche Art von Betreibung liegt vor?

03
Zahlungsplan

Laufende Betreibung

Legen Sie eine schriftliche Vereinbarung, bisherige pünktliche Raten und ein realistisches aktuelles Budget vor.

04
Höheres Risiko

Verlustschein oder mehrere Verfahren

Suchen Sie möglichst früh eine anerkannte Schuldenberatungsstelle auf. Ein dokumentierter Sanierungsplan ist aussagekräftiger als allgemeine Zusicherungen.

05
Fehler

Namens- oder Sachfehler

Kontaktieren Sie das Betreibungsamt mit den entsprechenden Belegen. Ungerechtfertigte Einträge können unter bestimmten Voraussetzungen berichtigt werden. [3]

06
Vergangenheit

Alte Betreibung

Einträge werden nicht unbegrenzt bekannt gegeben. Prüfen Sie Datum und Abschlussstatus und klären Sie beim Amt, wann das Einsichtsrecht endet.

Bereinigung

Einträge bereinigen:
Rückzug, Korrektur oder Nichtbekanntgabe

01

Rückzug durch den Gläubiger

Nach Bezahlung oder Einigung können Sie um schriftlichen Rückzug ersuchen. Ein Anspruch auf freiwilligen Rückzug besteht nicht in jeder Situation, aber eine sachliche Anfrage lohnt sich.

02

Korrektur durch das Amt

Bei einem objektiven Registerfehler reichen Sie die entsprechenden Belege beim zuständigen Betreibungsamt ein.

03

Nichtbekanntgabe

Dieses Verfahren ist keine allgemeine Löschung bezahlter Schulden. Es betrifft Betreibungen, gegen die Rechtsvorschlag erhoben wurde, und setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus.

Neu seit 2026

Nichtbekanntgabe seit 1. Januar 2026

Die revidierte Fassung von Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Nach Rechtsvorschlag kann ein Gesuch nach Ablauf von drei Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls und grundsätzlich bis zum Erlöschen des Einsichtsrechts Dritter gestellt werden. [4] [5]

Das Betreibungsamt setzt der Gläubigerseite eine Frist von 20 Tagen, um nachzuweisen, dass rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet wurde. Gelingt dieser Nachweis nicht, wird die Betreibung Dritten nicht bekannt gegeben.

Die Pauschalgebühr für das Gesuch beträgt CHF 40 und ist unabhängig vom Ausgang des Verfahrens geschuldet. [6]

3 Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls
20 Tage Frist für die Gläubigerseite
40 CHF Gebühr unabhängig vom Ausgang
Bewerbungsstrategie
In 10

Schritten die Chancen verbessern

01

Wählen Sie Wohnungen, deren Gesamtmiete mit Ihrem aktuellen Einkommen klar tragbar ist.

02

Reichen Sie ein vollständiges und gut lesbares Bewerbungsdossier ein.

03

Legen Sie einen aktuellen Betreibungsregisterauszug und relevante Belege bei.

04

Erklären Sie Ursache, heutigen Status und Nachweis in drei bis fünf Sätzen.

05

Zeigen Sie stabile aktuelle Einnahmen und pünktliche laufende Zahlungen.

06

Nutzen Sie wenn möglich eine sachliche Referenz der bisherigen Vermieterschaft.

07

Bieten Sie Bürgschaft oder Mitmieterschaft nur an, wenn sie tatsächlich tragfähig ist.

08

Reagieren Sie schnell, versenden Sie aber keine unnötigen sensiblen Unterlagen.

09

Erweitern Sie Suchradius, Wohnungsgrösse und Einzugstermin.

10

Führen Sie eine laufende Schuldenbereinigung konsequent weiter.

Vorlage

Betreibungen in der Bewerbung erklären

Betreff: Ergänzende Erklärung zum Betreibungsregisterauszug – Bewerbung [Adresse]

Sehr geehrte Damen und Herren

Vielen Dank für die Besichtigung der Wohnung an der [Adresse]. Gerne bewerbe ich mich für die Wohnung per [Datum].

Mein Betreibungsregisterauszug enthält [Anzahl] Eintrag/Einträge. Der Eintrag von [Gläubiger / Jahr] betrifft [kurze sachliche Ursache]. Die Forderung ist inzwischen [vollständig bezahlt / bestritten / durch eine schriftliche Ratenvereinbarung geregelt]. Als Nachweis lege ich [Bestätigung, Zahlungsbeleg, Vereinbarung oder Entscheid] bei.

Meine laufenden Verpflichtungen bezahle ich seit [Zeitraum] pünktlich. Mein aktuelles monatliches Einkommen beträgt [Betrag / Einkommenskategorie], und die Miete ist in meinem Budget dauerhaft berücksichtigt.

Auf Wunsch kann [bisherige Vermieterschaft / Arbeitgeber / Bürge] die angegebenen Tatsachen bestätigen.

Ich hoffe, dass Sie meine aktuelle und dokumentierte Situation bei der Beurteilung berücksichtigen. Für Rückfragen bin ich gerne erreichbar.

Freundliche Grüsse
[Name]
[Telefon]
[E-Mail]

1 Kurz keine lange Rechtfertigung
2 Sachlich Ursache und Status erklären
3 Belegt passende Nachweise beilegen
Zusätzliche Sicherheit

Welche Sicherheiten können helfen?

01–03
Personen & Einkommen

Bürgschaft: Eine solvente Person kann zusätzliche Sicherheit bieten.

Solidarische Mitmieterschaft: Eine zweite Vertragspartei haftet tatsächlich mit.

Arbeitsvertrag und Einkommen: Aktuelle Stabilität nachvollziehbar dokumentieren.

04–06
Mietverhältnis

Vermieterreferenz: Pünktliche Mietzahlungen und korrektes Wohnverhalten bestätigen lassen.

Mietkaution: Sichert Ansprüche, ersetzt aber keine Bonitätsprüfung.

Direktzahlung: In besonderen Fällen kann eine Kostengutsprache helfen.

Suchstrategie

Suchstrategie anpassen

03

Preis und Grösse flexibel wählen

Eine kleinere, günstigere oder befristete Wohnung kann eine Zwischenlösung sein, während Sie Einträge bereinigen.

04

Mehrere Suchen speichern

Speichern Sie auf UrbanHome mehrere Suchen mit unterschiedlichen Orten, Zimmerzahlen und Preisgrenzen.

Mietwohnungen suchen →
Datenschutz

Datenschutz bei der Wohnungsbewerbung

Vermieter dürfen Daten verlangen, die für Vertragsabschluss und Solvenzprüfung tatsächlich notwendig und verhältnismässig sind. [1] [2]

Übermitteln Sie nicht den gesamten Schriftverkehr mit Gläubigern, wenn eine kurze Bestätigung genügt. Schwärzen Sie irrelevante Kontonummern, Gesundheitsangaben und Daten Dritter.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens müssen Unterlagen nicht berücksichtigter Personen grundsätzlich vernichtet werden, sofern keine besondere Rechtfertigung besteht.

1 Notwendig nur relevante Unterlagen senden
2 Schwärzen irrelevante persönliche Daten entfernen
3 Verhältnismässig Datensparsamkeit beachten
Häufige Fehler
Die 10

Fehler, die Ihre Chancen verschlechtern

01

Betreibungen verheimlichen, obwohl ein vollständiger Auszug verlangt wird.

02

Dokumente verändern oder frühere Wohnorte absichtlich verschweigen.

03

Eine bezahlte Forderung fälschlich als gelöschte Betreibung bezeichnen.

04

Eine lange emotionale Rechtfertigung ohne Belege senden.

05

Eine finanziell kaum tragbare Wohnung auswählen.

06

Einen Bürgen nennen, der nicht informiert oder nicht zahlungsfähig ist.

07

Nur auf eine einzige Wunschwohnung setzen.

08

Während der Wohnungssuche neue Rechnungen in Betreibung geraten lassen.

09

Vorauszahlungen an unbekannte Anbieter leisten.

10

Die alte Wohnung kündigen, bevor der neue Mietvertrag verbindlich abgeschlossen ist.

Unterstützung

Wann eine Schuldenberatung sinnvoll ist

Mehrere offene Betreibungen, Verlustscheine, Lohnpfändung oder dauerhaft zu wenig Geld für laufende Rechnungen sind Zeichen, dass professionelle Beratung sinnvoll ist.

Schuldenberatung Schweiz ist der Dachverband gemeinnütziger Fachstellen und verweist an Beratungsstellen im jeweiligen Wohnkanton. [8]

Eine Beratung kann Budget, Prioritäten, Verhandlungen und Sanierungsoptionen strukturieren. Sie kann keinen Wohnungserfolg garantieren, schafft aber belastbare Unterlagen und kann neue Verfahren verhindern.

! Mehrere Verfahren früh Unterstützung suchen
CHF Budget realistisch strukturieren
Checkliste

Checkliste vor der Wohnungsbewerbung

01
Register

Aktuellen eigenen Auszug bestellt

Alle relevanten Betreibungskreise geprüft

Status jedes Eintrags kontrolliert

Belege gesammelt

02
Bereinigung

Rückzug beim Gläubiger angefragt

Korrekturmöglichkeit geprüft

Nichtbekanntgabe nach Art. 8a geprüft

Gebühren und Fristen geklärt

03
Bewerbung

Miete realistisch tragbar

Kurze Erklärung vorbereitet

Aktuelles Einkommen belegt

Referenz oder Sicherheit abgesprochen

04
Suche

Mehrere Suchorte gespeichert

Auch günstigere Objekte geprüft

Bewerbungen vollständig versendet

Alte Wohnung nicht vorzeitig gekündigt

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Themen im Artikel

01 Wohnung finden trotz Betreibungen
§ Art. 8a SchKG
✓ Wohnungsbewerbung
UH UrbanHome
Direkt beantwortet

Häufige Fragen zu Wohnungssuche und Betreibungen

Die wichtigsten Antworten kompakt erklärt.

14 Fragen & Antworten

Ja. Es gibt kein allgemeines gesetzliches Mietverbot. Die Vermieterschaft darf aber Ihre Zahlungsfähigkeit prüfen und eine andere geeignete Bewerbung bevorzugen.

Wenn ein Auszug verlangt wird, ist eine kurze sachliche Erklärung mit passenden Belegen sinnvoll.

Nein. Die Zahlung allein entfernt den Eintrag nicht automatisch. Sie können die Gläubigerseite um Rückzug bitten.

Betreibungsvorgänge sind während eines begrenzten gesetzlichen Zeitraums für berechtigte Dritte einsehbar. Der konkrete Status sollte beim zuständigen Betreibungsamt geprüft werden.

Die revidierte Regel zur Nichtbekanntgabe nach Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG erweiterte beziehungsweise präzisierte das Verfahren.

Die pauschale Gebühr beträgt seit 1. Januar 2026 CHF 40 und ist unabhängig vom Ausgang geschuldet.

Sie kann helfen, muss aber von der Verwaltung nicht akzeptiert werden. Die bürgende Person übernimmt ein echtes finanzielles Risiko.

Sie kann die Finanzierung der Kaution erleichtern, ersetzt aber weder stabile Zahlungsfähigkeit noch die Auswahlentscheidung.

Nein. Senden Sie nur Belege, die den aktuellen Status verständlich machen. Unnötige persönliche Daten sollten geschwärzt werden.

Erheben Sie rechtzeitig Rechtsvorschlag und klären Sie mit Betreibungsamt oder Rechtsberatung Korrektur, gerichtliche Schritte und Nichtbekanntgabe.

Für eine Gesamtsicht kann ein Auszug aus jedem Betreibungskreis notwendig sein, in dem Sie in den vergangenen fünf Jahren wohnten.

Eine sachliche Bestätigung der bisherigen Vermieterschaft über pünktliche Mietzahlungen und korrektes Wohnverhalten ist besonders relevant.

Bei Wohnräumen ist die gesetzliche Begrenzung der Sicherheit zu beachten. Bieten Sie keine unzulässige oder finanziell untragbare Konstruktion an.

Spätestens bei mehreren offenen Verfahren, Verlustscheinen, Pfändung oder wenn laufende Rechnungen nicht mehr zuverlässig bezahlt werden können.

Zusammenfassung

Zusammenfassung

Betreibungen machen die Wohnungssuche schwieriger, aber nicht aussichtslos. Entscheidend sind ein korrekt geprüfter Auszug, die rechtlich passende Bereinigung, eine kurze belegte Erklärung, dauerhaft tragbare Wohnkosten und dokumentierte aktuelle Stabilität. Nutzen Sie die seit 1. Januar 2026 geltenden Möglichkeiten zur Nichtbekanntgabe nur dort, wo ihre Voraussetzungen erfüllt sind, und holen Sie bei mehreren offenen Verfahren früh professionelle Schuldenberatung ein.

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