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Sanierung ohne Leerkündigung: Geht es auch mieterfreundlicher?

Energetische Sanierungen, Modernisierungen und Umbauten sind in der Schweiz wichtig – doch sie müssen nicht in jedem Fall mit der Kündigung aller Mietverhältnisse beginnen.

Autor: Aktualisiert am: · Lesezeit: ca. 8 Minuten

01
Bestand weiter bewohnen je nach Bauprojekt
02
Etappen gestaffelt sanieren weniger Verdrängung
03
Ersatzwohnung temporär möglich bei intensiven Arbeiten
04
Zumutbarkeit entscheidend Einzelfall prüfen
Definition

Was bedeutet Sanierung ohne Leerkündigung?

Von einer Sanierung ohne Leerkündigung spricht man, wenn eine Liegenschaft modernisiert, energetisch verbessert oder baulich erneuert wird, ohne dass alle Mietverhältnisse vorgängig beendet werden.

Stattdessen wird geprüft, ob die Arbeiten während laufender Mietverhältnisse, in Etappen oder mit temporären Ersatzlösungen durchgeführt werden können.

Das Ziel ist nicht, notwendige Sanierungen zu verhindern. Vielmehr geht es darum, Sanierung, Wohnraumerhalt und soziale Verträglichkeit besser miteinander zu verbinden.

Gerade in angespannten Wohnungsmärkten können Leerkündigungen für langjährige Mietende, Familien, ältere Menschen oder Haushalte mit mittleren Einkommen einschneidend sein.

Grundfrage

Muss die Wohnung für die konkrete Sanierung tatsächlich dauerhaft geräumt werden – oder reicht eine zeitlich begrenzte, gestaffelte oder organisatorische Lösung?

Schweizer Mietrecht

Eine Kündigung wegen Sanierung kann in der Schweiz zulässig sein, wenn die geplanten Arbeiten die Weiterbenutzung der Wohnung erheblich einschränken.

Relevant ist insbesondere, ob der Verbleib der Mietenden die Sanierung wesentlich erschweren, verteuern oder verzögern würde.

Entscheidend ist deshalb der konkrete Einzelfall, der tatsächliche Projektstand und die Art der geplanten Arbeiten.

Nicht automatisch gerechtfertigt

Eine Sanierungskündigung ist nicht automatisch missbräuchlich, aber auch nicht automatisch gerechtfertigt.

Vermietende sollten nachvollziehbar darlegen können, weshalb eine Räumung für das konkrete Projekt nötig ist.

!

Mietende sollten eine erhaltene Kündigung und mögliche Erstreckungsbegehren rasch prüfen, weil mietrechtliche Fristen kurz sein können.

Alternativen

Mieterfreundliche Alternativen zur Leerkündigung

Nicht jede Sanierung benötigt eine vollständig leere Liegenschaft.

Je nach Gebäude, Eingriff und Bauablauf können andere Lösungen technisch und organisatorisch möglich sein.

01

Etappensanierung

Arbeiten werden nach Hausaufgängen, Geschossen oder Wohnungen gestaffelt, damit nicht alle Mietenden gleichzeitig ausziehen müssen.

02

Temporäre Ersatzwohnung

Mietende ziehen während besonders intensiver Bauphasen vorübergehend in eine Ersatzwohnung und kehren danach zurück.

03

Rückkehrrecht

Ist ein temporärer Auszug nötig, können Rückkehr, Zeitpunkt, Mietzins und weitere Bedingungen schriftlich geregelt werden.

04

Mietzinsreduktion

Bei erheblichen Einschränkungen durch Lärm, Staub oder eingeschränkte Nutzbarkeit kann eine Mietzinsreduktion zu prüfen sein.

Mehr Planung – aber weniger Konfliktpotenzial

Mieterfreundliche Sanierungen können organisatorisch anspruchsvoller sein.

Eine Etappierung kann länger dauern, Ersatzwohnungen müssen organisiert und einzelne Bauabschnitte genauer koordiniert werden.

Wer früh informiert, realistische Bauphasen kommuniziert und Härtefälle ernst nimmt, erhöht aber die Chance auf tragfähige Lösungen für beide Seiten.

Vergleich

Leerkündigung oder Sanierung im Bestand?

Variante Vorteile Risiken und Prüfpunkte
Leerkündigung Einfachere Bauplanung, freie Baustelle und teilweise schnellere Ausführung. Hohe Belastung für Mietende, Anfechtungsrisiko und mögliche soziale Konflikte.
Etappensanierung Wohnraum bleibt teilweise erhalten und Verdrängung kann reduziert werden. Komplexere Baukoordination, längere Bauzeit und höherer Organisationsaufwand.
Temporärer Auszug Intensive Arbeiten werden möglich, während eine spätere Rückkehr vorgesehen werden kann. Ersatzwohnung, Umzugskosten, Rückkehrbedingungen und Mietzins müssen klar geregelt werden.
Sanierung während Nutzung Mietverhältnis bleibt bestehen und es ist keine Kündigung nötig. Lärm, Staub, eingeschränkter Gebrauch, Zumutbarkeit und Mietzinsreduktion prüfen.
Freiwillige Vereinbarung Individuelle Lösungen und potenziell bessere Planbarkeit. Bedingungen müssen transparent und ohne unangemessenen Druck vereinbart werden.
Sanierungsplanung
In 8

Schritten zu einer mieterfreundlicheren Sanierung

01

Sanierungsziel klar definieren: Energie, Sicherheit, Grundriss, Haustechnik oder Komfort.

02

Prüfen, welche Arbeiten zwingend eine leere Wohnung erfordern und welche nicht.

03

Bauphasen, Dauer, Lärm, Staub, Wasser- und Stromunterbrüche realistisch dokumentieren.

04

Etappierung, Ersatzwohnungen, temporäre Auszüge und Rückkehrrechte als Alternativen prüfen.

05

Mietende frühzeitig informieren und wesentliche Fragen schriftlich beantworten.

06

Härtefälle identifizieren, beispielsweise ältere Menschen, Familien, Menschen mit Behinderung oder langjährige Mietende.

07

Mietzinsreduktion, Umzugskosten, Zwischenlösungen und Rückkehrbedingungen transparent regeln.

08

Bei Kündigungen Formvorschriften, Begründung, Fristen und mögliche Erstreckungen sorgfältig prüfen.

Selbstprüfung

Ist eine Leerkündigung wirklich nötig?

Die folgenden Fragen helfen Vermietenden, Verwaltungen und Mietenden, eine geplante Sanierung sachlich einzuordnen.

Prüffragen vor einer Sanierungskündigung

1. Ist das Sanierungsprojekt genügend konkret ausgearbeitet?

2. Welche Arbeiten machen eine Weiterbenutzung
   der Wohnung unmöglich?

3. Können einzelne Arbeiten
   in Etappen durchgeführt werden?

4. Gibt es temporäre Ersatzwohnungen
   oder Ausweichmöglichkeiten?

5. Wurde ein befristeter Auszug
   mit Rückkehrrecht geprüft?

6. Wie lange dauern die stärksten
   Einschränkungen tatsächlich?

7. Sind Mietzinsreduktion,
   Umzugskosten und Nebenkosten geregelt?

8. Wurden Mietende frühzeitig
   und verständlich informiert?

9. Gibt es besondere Härtefälle im Haus?

10. Ist die Kündigung wirklich
    das mildeste geeignete Mittel?
Praxisbeispiele

Zwei mögliche Sanierungsmodelle

Checkliste

Sanierung sozialverträglich umsetzen

01
Projekt

Sanierungsprojekt konkret dokumentiert

Sanierungsziel klar definiert

Bauablauf realistisch geplant

Dauer der Einschränkungen bekannt

02
Alternativen

Etappierung geprüft

Ersatzwohnungen geprüft

Temporärer Auszug geprüft

Rückkehrrecht geprüft

03
Mietende

Zumutbarkeit geprüft

Mietende früh informiert

Ansprechperson definiert

Fragen schriftlich beantwortet

04
Härtefälle

Familien berücksichtigt

Ältere Mietende berücksichtigt

Menschen mit Behinderung berücksichtigt

Langjährige Mietverhältnisse berücksichtigt

05
Kosten

Mietzinsreduktion geprüft

Umzugskosten geklärt

Ersatzwohnungskosten geklärt

Nebenkosten geregelt

06
Recht

Formvorschriften geprüft

Fristen eingehalten

Begründung dokumentiert

Erstreckungsmöglichkeiten berücksichtigt

Mieten & Mietrecht
Direkt beantwortet

Häufige Fragen zur Sanierung ohne Leerkündigung

Die wichtigsten Antworten kompakt erklärt.

12 Fragen & Antworten

Ja. Je nach Umfang der Arbeiten kann eine Sanierung während laufender Mietverhältnisse oder mit temporären Ersatzlösungen möglich sein. Entscheidend sind Zumutbarkeit, Bauablauf, Sicherheit und die konkrete Einschränkung der Wohnung.

Eine Sanierungskündigung kann zulässig sein, wenn die Arbeiten die Weiterbenutzung der Wohnung erheblich einschränken und die Anwesenheit der Mietenden die Sanierung wesentlich erschweren oder verzögern würde.

Sie kann problematisch sein, wenn das Projekt nicht genügend ausgereift ist, der Kündigungsgrund vorgeschoben wirkt oder die Arbeiten auch mit Mietenden ohne wesentliche Erschwerung durchgeführt werden könnten.

Möglich sind Etappensanierungen, temporäre Ersatzwohnungen, befristete Auszugslösungen, Rückkehrrechte, Bauphasen mit Mietzinsreduktion oder individuelle Härtefallregelungen.

Wenn der Gebrauch der Wohnung durch Bauarbeiten erheblich eingeschränkt ist, kann je nach Fall eine Mietzinsherabsetzung in Frage kommen. Die Höhe hängt von Dauer, Intensität und konkreter Beeinträchtigung ab.

Sie sollten prüfen, ob eine Leerkündigung wirklich nötig ist, ob eine Etappierung möglich ist, welche Fristen gelten und welche Ersatz- oder Zwischenlösungen angeboten werden können.

Mietende müssen zumutbare Erneuerungen und Änderungen grundsätzlich dulden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Umfang und Zumutbarkeit hängen jedoch vom konkreten Projekt ab.

Mietende verlassen die Wohnung nur während besonders intensiver Bauarbeiten. Ersatzwohnung, Kosten, Dauer, Rückkehr und Mietzins sollten vorher klar vereinbart werden.

Ein Rückkehrrecht sollte ausdrücklich vereinbart werden. Ohne klare Vereinbarung kann unklar bleiben, ob und zu welchen Bedingungen Mietende nach der Sanierung wieder einziehen können.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kündigung angefochten oder eine Erstreckung verlangt werden. Weil die Fristen kurz sein können, sollten Mietende nach Erhalt einer Kündigung rasch handeln.

Energetische Sanierungen sind für Energieeffizienz und Gebäudewerterhalt wichtig, rechtfertigen aber nicht automatisch jede Leerkündigung. Auch hier müssen Umfang, Zumutbarkeit, Projektstand und Alternativen geprüft werden.

Verwaltungen können früh informieren, Bauphasen transparent erklären, Ansprechpersonen nennen, Härtefälle erfassen, Mietzinsreduktionen prüfen und freiwillige Vereinbarungen nachvollziehbar dokumentieren.

Zusammenfassung

Eine Sanierung muss nicht automatisch zur Leerkündigung führen

Sanierungen sind für Werterhalt, Energieeffizienz und Wohnqualität wichtig.

Trotzdem muss eine Leerkündigung nicht in jedem Projekt die einzige Lösung sein.

Je nach Bauvorhaben können Etappensanierungen, temporäre Ersatzwohnungen, Rückkehrrechte und Mietzinsreduktionen eine mieterfreundlichere Umsetzung ermöglichen.

Für Vermietende ist entscheidend, das Projekt sauber zu dokumentieren und Alternativen ernsthaft zu prüfen.

Für Mietende ist wichtig, Fristen zu beachten, die Begründung zu prüfen und bei Unsicherheit frühzeitig fachliche Beratung einzuholen.

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