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Ratgeber Kaufen · Sanierung & Steuerreform

Kommt vor 2029 eine Sanierungswelle?

Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts ab 2029 verschwinden für selbstgenutztes Wohneigentum auch viele bisherige Steuerabzüge. Das könnte Renovationen, Unterhaltsarbeiten und energetische Sanierungen vorziehen.

Autor: Aktualisiert am: · Lesezeit: ca. 9 Minuten

01
2029 Systemwechsel Eigenmietwert entfällt
02
Unterhalt Abzug entfällt bei selbstgenutztem Eigentum
03
Vorziehen? individuell prüfen nicht nur wegen Steuern
04
Förderung kantonal prüfen Energie & Umwelt
Definition

Was bedeutet Sanierungswelle vor 2029?

Mit Sanierungswelle ist gemeint, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer Renovationen, Unterhalt oder energetische Massnahmen noch vor dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung umsetzen.

Besonders relevant sind selbstgenutzte Häuser und Eigentumswohnungen, bei denen bisher bestimmte Unterhaltskosten steuerlich berücksichtigt werden konnten.

Der Begriff bedeutet nicht, dass jedes Eigenheim bis 2029 renoviert wird. Wahrscheinlicher sind gezielte Vorzieheffekte: Wer ohnehin Fenster ersetzen, die Heizung erneuern, das Dach sanieren oder grössere Unterhaltsarbeiten planen wollte, könnte den Zeitpunkt neu bewerten.

Typische Projekte
  • Dach und Fassade
  • Fenster
  • Heizungsersatz
  • Wärmedämmung
  • Photovoltaik
  • Leitungen
  • Küche und Bad
Steuerreform

Was ändert sich ab 2029?

Ab dem 1. Januar 2029 fällt der Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum weg.

Gleichzeitig entfällt bei selbstgenutztem Wohneigentum der Abzug für Liegenschaftsunterhaltskosten.

Bei der direkten Bundessteuer fallen ausserdem die bisherigen Abzüge für Investitionen ins Energiesparen und den Umweltschutz weg.

Die Kantone können Abzüge für Energiesparen und Umweltschutz weiterhin befristet vorsehen. Deshalb können sich die Regeln ab 2029 kantonal unterscheiden.

Die Reform verändert die Sanierungsplanung

Vor 2029 können gewisse Unterhalts- oder Energiemassnahmen steuerlich anders wirken als nach dem Systemwechsel.

Die tatsächliche Wirkung hängt vom Kanton, der Art der Arbeiten und der persönlichen Steuersituation ab.

!

Ein möglicher Steuerabzug allein sollte kein Grund sein, eine technisch unnötige oder schlecht geplante Sanierung vorzuziehen.

Vorzieheffekte

Warum Sanierungen vorgezogen werden könnten

Für geplante Arbeiten kann sich der Zeitpunkt durch den Systemwechsel verändern.

Steuerwirkung ist dabei nur einer von mehreren Faktoren.

01

Steuerliche Abzüge

Werterhaltender Unterhalt kann bis zum Systemwechsel steuerlich anders behandelt werden. Das kann den Zeitpunkt bereits geplanter Arbeiten beeinflussen.

02

Energetische Projekte

Heizung, Dämmung, Fenster oder Photovoltaik werden häufig langfristig geplant. Steuer- und Förderregeln können den Zeitpunkt beeinflussen.

03

Kaufentscheidungen

Käufer von älteren Immobilien müssen Sanierungsbedarf künftig möglicherweise konservativer rechnen, wenn bisherige Abzüge entfallen.

Warum eine breite Sanierungswelle trotzdem nicht sicher ist

Handwerker und Fachplaner sind nicht unbegrenzt verfügbar.

Grössere Projekte benötigen möglicherweise Baubewilligungen, Energieberatung, Beschlüsse der Stockwerkeigentümergemeinschaft oder längere Lieferzeiten.

Steigt die Nachfrage gleichzeitig stark, können Preise und Wartezeiten zunehmen.

Deshalb ist eher mit selektiven Vorzieheffekten als automatisch mit einer gleichmässigen nationalen Renovationswelle zu rechnen.

Zeitpunkt vergleichen

Vor 2029 oder nach 2029 sanieren?

Aspekt Sanierung vor 2029 Sanierung ab 2029
Steuerliche Abzüge Unterhalts- und gewisse Energiemassnahmen können je nach Situation noch steuerlich relevant sein. Bei selbstgenutztem Wohneigentum fällt der allgemeine Unterhaltskostenabzug weg.
Planung Zeitdruck möglich, da Offerten, Bewilligungen und Ausführung vor 2029 koordiniert werden müssen. Mehr zeitlicher Spielraum bei der technischen Planung, aber andere steuerliche Ausgangslage.
Kosten Eine hohe Nachfrage kann Preise und Wartezeiten erhöhen. Weniger Steuerdruck, Baukosten und Energiepreise bleiben jedoch unsicher.
Finanzierung Hypothek, Liquidität und Steuerwirkung gemeinsam prüfen. Finanzierung und technischer Nutzen stehen stärker im Vordergrund.
Energetische Sanierung Aktuelle Förderbeiträge und Steuerregeln frühzeitig prüfen. Kantone können gewisse Energieabzüge befristet weiterführen; die Regeln können unterschiedlich sein.
Kauf eines Altbaus Sanierungsbedarf kann bis zum Systemwechsel steuerlich anders wirken. Kaufpreis und Renovationsbudget sollten ohne bisherigen allgemeinen Unterhaltsabzug konservativ gerechnet werden.
Sanierungsplanung
In 8

Schritten eine Sanierung vor 2029 prüfen

01

Sanierungsbedarf realistisch erfassen: Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Leitungen, Küche, Bad und Energieeffizienz.

02

Unterscheiden, welche Arbeiten werterhaltend, wertvermehrend oder energetisch sind.

03

Aktuelle Steuerabzüge und kantonale Regeln mit einer Fachperson prüfen.

04

Förderprogramme für Energie, Heizung, Dämmung oder Solar frühzeitig abklären.

05

Offerten einholen und Verfügbarkeit von Handwerkern, Planern und Energieberatern prüfen.

06

Bewilligungen, Stockwerkeigentümergemeinschaft und Nachbarn rechtzeitig einbeziehen.

07

Finanzierung, Hypothek, Liquidität und steuerliche Effekte gemeinsam berechnen.

08

Nicht nur aus Steuergründen sanieren, sondern technische Notwendigkeit und langfristigen Nutzen priorisieren.

Selbstprüfung

Soll ich noch vor 2029 sanieren?

Die folgenden Fragen helfen Eigentümerinnen, Käufern und Beratenden, den richtigen Zeitpunkt einzuordnen.

Prüffragen zur Sanierung vor 2029

1. Welche Unterhaltsarbeiten sind in den nächsten
   fünf Jahren ohnehin nötig?

2. Sind die Arbeiten werterhaltend,
   wertvermehrend oder energetisch?

3. Welche Abzüge gelten aktuell in meinem Kanton?

4. Welche Abzüge fallen ab 2029
   bei selbstgenutztem Wohneigentum weg?

5. Gibt es Förderbeiträge für Heizung,
   Dämmung, Fenster, Solar oder Energieberatung?

6. Können Planung, Bewilligung und Ausführung
   realistisch vor Ende 2028 abgeschlossen werden?

7. Sind genügend Eigenmittel
   oder Finanzierungsmöglichkeiten vorhanden?

8. Führt die Sanierung zu tieferen Energiekosten
   oder höherem Wohnkomfort?

9. Könnten steigende Nachfrage
   und Handwerkerknappheit die Kosten erhöhen?

10. Ist die Sanierung auch ohne Steuervorteil
    langfristig sinnvoll?
Praxisbeispiele

Konkrete Beispiele aus der Praxis

Checkliste

Sanierung vor 2029 richtig planen

01
Gebäude

Sanierungsbedarf technisch geprüft

Dach und Fassade beurteilt

Fenster geprüft

Heizung geprüft

02
Steuer

Werterhalt und Wertvermehrung getrennt

Kantonale Steuerregeln abgeklärt

Aktuelle Abzüge geprüft

Regeln ab 2029 berücksichtigt

03
Energie

Förderbeiträge geprüft

Wärmepumpe geprüft

Dämmung und Fenster geprüft

Photovoltaik geprüft

04
Planung

Offerten eingeholt

Zeitplan erstellt

Handwerkerverfügbarkeit geprüft

Bewilligungen geklärt

05
Finanzierung

Finanzierung geplant

Liquidität geprüft

Hypothek berücksichtigt

Steuerberatung eingeholt

06
Stockwerkeigentum

STWEG-Beschlüsse geklärt

Erneuerungsfonds geprüft

Kostenverteilung geklärt

Gemeinschaftliche Bauteile berücksichtigt

Kaufen & Steuerreform
Offizielle Quellen

Quellen zur Wohneigentumsbesteuerung

Die Angaben zum Inkrafttreten und zu den steuerlichen Änderungen basieren auf den Informationen des Bundesrats, des Eidgenössischen Finanzdepartements und der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Direkt beantwortet

Häufige Fragen zur möglichen Sanierungswelle vor 2029

Die wichtigsten Antworten kompakt erklärt.

12 Fragen & Antworten

Weil mit der Abschaffung des Eigenmietwerts bei selbstgenutztem Wohneigentum auch der bisherige allgemeine Unterhaltskostenabzug entfällt. Wer ohnehin Unterhalt, Renovationen oder energetische Massnahmen plant, könnte deshalb den Zeitpunkt neu prüfen.

Sicher ist das nicht. Es kann Vorzieheffekte geben, aber eine breite Sanierungswelle hängt von Handwerkerkapazitäten, Finanzierungskosten, Fördergeldern, Bewilligungen, Materialpreisen und kantonalen Steuerregeln ab.

Typisch sind Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Bad, Küche, Leitungen, Wärmedämmung, Photovoltaik, Wärmepumpe oder grössere werterhaltende Unterhaltsarbeiten.

Nein. Steuerlich wird zwischen werterhaltenden Unterhaltskosten, wertvermehrenden Investitionen und energetischen Massnahmen unterschieden. Die genaue Behandlung hängt von Bund, Kanton und konkreter Massnahme ab.

Käufer sollten den Sanierungszustand besonders genau prüfen. Ein Objekt mit grossem Unterhaltsbedarf kann vor 2029 steuerlich anders zu beurteilen sein als nach dem Systemwechsel.

Nein. Steuerliche Überlegungen sind wichtig, aber Sanierungen sollten technisch, finanziell und langfristig sinnvoll sein. Grössere Projekte sollten mit Steuerberatung, Energieberatung und Finanzplanung abgestimmt werden.

Energetische Sanierungen wie Dämmung, Fensterersatz, Wärmepumpe oder Solar können besonders relevant sein, weil sie häufig hohe Investitionen verursachen und zusätzlich Förderprogramme eine Rolle spielen können.

Bei vermieteten oder verpachteten Liegenschaften bleibt der Unterhaltskostenabzug grundsätzlich erhalten, weil weiterhin Miet- oder Pachterträge besteuert werden. Der Vorzieheffekt unterscheidet sich deshalb von selbstgenutztem Wohneigentum.

Das ist möglich, wenn viele Eigentümer gleichzeitig Offerten einholen oder Projekte starten. Besonders bei Energieberatung, Heizungsersatz, Dämmung, Fenstern und Planung können Wartezeiten entstehen.

Bei Stockwerkeigentum betreffen viele Sanierungen gemeinschaftliche Bauteile wie Dach, Fassade, Fenster oder Heizung. Beschlüsse, Kostenverteilschlüssel, Erneuerungsfonds und Zeitplanung müssen deshalb früh in der Gemeinschaft geklärt werden.

Das hängt vom Projekt ab. Bei energetischen Sanierungen können Förderbeiträge, Energieeinsparungen, Steuerwirkung und Investitionskosten zusammen wichtiger sein als ein einzelner Abzug. Deshalb lohnt sich eine Gesamtrechnung.

Käufer sollten Renovationsbedarf, Steuerwirkung, Budget und Zeitplan genau prüfen. Sanierungsbedürftige Objekte können Chancen bieten, aber ab 2029 sollte konservativer gerechnet werden, wenn bisherige Abzugsmöglichkeiten entfallen.

Zusammenfassung

Vorzieheffekte sind möglich – überstürztes Sanieren ist nicht sinnvoll

Vor 2029 kann es in der Schweiz zu spürbaren Vorzieheffekten bei Sanierungen kommen.

Der Grund ist der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung: Der Eigenmietwert fällt weg, gleichzeitig entfällt bei selbstgenutztem Wohneigentum der bisherige allgemeine Unterhaltskostenabzug.

Eine automatische nationale Sanierungswelle lässt sich daraus nicht ableiten.

Entscheidend bleiben technische Notwendigkeit, Steuerwirkung, Finanzierung, kantonale Regeln, Förderbeiträge und die Verfügbarkeit von Fachkräften.

Eigentümer und Käufer sollten deshalb nicht allein wegen möglicher Steuerwirkungen handeln, sondern Projekte frühzeitig planen, Offerten vergleichen und die individuelle Steuerwirkung prüfen.

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